Grundrechtsinitiative

Um was geht es bei der Grundrechtsinitiative?

  1. Unsere Grundrechte sollen besser geschützt werden.
  2. Bei einer «notwendigen» staatlichen Einschränkung unserer Grundrechte, soll jeder die Möglichkeit erhalten gerichtlich überprüfen zu lassen, ob seine Grundrechte tatsächlich verfassungskonform eingeschränkt wurden.
  3. Die meisten Menschen in der Schweiz sind der Meinung, dass das sowieso so wäre und wundern sich über die Notwendigkeit dieser Initiative.

Aber ist dem tatsächlich so?

Grundrechte Gebrauchsanleitung

HIER IN DER SCHWEIZ KÖNNTEN WIR BEHÖRDLICHE EINSCHRÄNKUNGEN UNSERER VERFASSUNGSMÄSSIGEN GRUNDRECHTE SICHERLICH VOM BUNDESGERICHT ÜBERPRÜFEN LASSEN.
IST DEM WIRKLICH SO???

1. Bundesrat und Parlament halten sich sehr schlecht an Ihre Amtseide und Gelübde und verabschieden immer wieder verfassungswidrige Gesetze, welche unsere Grundrechte illegtim einschränken.

2. Da die Bundesgerichte vom Parlament bestellt werden, erwarten die Parlamentarier, dass ihre verfassungswidrigen Gesetze von den Bundesgerichten nicht kritisiert werden.

3. Der Missbrauch des Artikels 190 in der Bundesverfassung SR 101 ist viel zu wenig bekannt. Die Gerichte sind durch Artikel 191c explizit an die Bundesverfassung gebunden.

Unsere Volksinitiative beschreibt den durch die Rechtshierarchie gegebenen Zustand ausdrücklich und auch für Parlamentarier verständlich.

Die Grundrechte gelten immer und können nicht von 124 Funktionären im Bundeshaus aufgehoben werden.

 

Grundrechte vs Bundesrecht

und wer kann denn Akte der Bundesversammlung und des Bundesrates überprüfen???

Niemand! Abgesehen von den wenigen Ausnahmen, die das Gesetz vorsieht.

Die Bundesversammlung hat sich selber und dem Bundesrat in der Bundesverfassung  Artikel 189 Abs. 4 eine päpstliche Unfehlbarkeit zugesprochen, wenn es um die Anwendung der Bundesverfassung geht. Deshalb dürfen ihre Akte auch nicht überprüft werden.

Unfehlbar

und wer kann überprüfen, ob durch Akte der Bundesversammlung oder des Bundesrates unsere Grundrechte zu unrecht eingeschränkt wurden???

Schlicht und einfach niemand!! 

Wie kann man Denn mit einem Anliegen ans Bundes-gericht gelangen???

Bundesverfassung: 

 Art. 191 Zugang zum Bundesgericht

 1 Das Gesetz gewährleistet den Zugang zum Bundesgericht.

 2 Für Streitigkeiten, die keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung betreffen, kann es eine Streitwertgrenze vorsehen.

 3 Für bestimmte Sachgebiete kann das Gesetz den Zugang zum Bundesgericht ausschliessen.

 4 Für offensichtlich unbegründete Beschwerden kann das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.

Zugang-zum-Bundesgericht

müsste man dann nicht einen Verfassungsartikel schaffen, das es der bevölkerung ermöglicht einschränkungen unserer Grundrechte vom Bundes-gericht überprüfen zu lassen???

Nein! Das würde leider nicht ausreichen, weil ironischerweise unsere Bundesverfassung für das Bundesgericht kein massgebendes Recht ist.

Bundesververfassung

Art. 190 Massgebendes Recht

Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.

Also sind wir Bundesbern ausgeliefert?

Was muss geschehen, damit alle Beteiligten begreifen, dass die Grundrechte durch die Bundesverfassung SR 101 geschützt sind?

Offensichtlich müssen die Grundrechte in der gesamten Bevölkerung besser verstanden werden. Damit für jeden Funktionär und Staatsdiener unmissverständlich klar wird, was die Grundrechte bedeuten, wird der Artikel 190 wie folgt mit dem Absatz 2 ergänzt:

Art. 190 Massgebendes Recht

1 Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend. 

2 Ungeachtet dessen haben die Grundrechte gemäss Artikel 7 bis 34 der Bundesverfassung Vorrang; sie müssen von allen Gerichten und anderen rechtsanwendenden Behörden unmittelbar angewendet werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Grundrechte nicht verfassungswidrig eingeschränkt werden.

Kontakt

Verein Grundrechtsinitiative
Grendelweg 7
4314 Zeiningen

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