Grundrechtsinitiative

Schweiz
Tournee

Lancierung der neuen Grundrechtsinitiative

Schweiz Tournee – Grundrechtsinitiative

Unsere Grundrechte stehen in der Bundesverfassung – doch sie sind nicht so geschützt, wie viele Menschen glauben.

Die neue Grundrechtsinitiative setzt genau hier an: Sie will sicherstellen, dass staatliche Eingriffe in unsere verfassungsmässigen Grundrechte gerichtlich überprüfbar sind – auch dann, wenn sie von der Bundesversammlung oder dem Bundesrat ausgehen.

Heute gilt:

Wenn Grundrechtseinschränkungen direkt vom Bund beschlossen werden, können sie in den meisten Fällen nicht vom Bundesgericht auf ihre Verfassungsmässigkeit geprüft werden (Art. 189 Abs. 4 BV). Das bedeutet faktisch: In zentralen Fragen des Grundrechtsschutzes gibt es keine unabhängige Kontrolle.

Gleichzeitig ist für das Bundesgericht gemäss Art. 190 BV nicht die Bundesverfassung, sondern Bundesgesetze und Völkerrecht massgebend. Damit können verfassungsmässige Grundrechte sogar hinter einfaches Bundesrecht zurücktreten.

Die Grundrechtsinitiative will das ändern – mit einer präzisen Ergänzung von Art. 190 BV:

Die Grundrechte gemäss Art. 7–34 BV sollen Vorrang haben und von allen Gerichten unmittelbar angewendet werden.
Zudem soll sichergestellt werden, dass Grundrechte nicht verfassungswidrig eingeschränkt werden.

 

Das Ziel ist einfach und demokratisch:

  • Mehr Schutz für unsere Grundrechte

  • Mehr Rechtsstaatlichkeit

  • Mehr unabhängige Kontrolle

  • Weniger Machtkonzentration in Bundesbern

 

Schweizer Tournee – Diskutiere mit!

Auf der ab Spätherbst 2026 geplanten Tour durch die Schweiz stellen wir die Initiative vor, erklären die Hintergründe und beantworten Fragen aus dem Publikum.

Die Veranstaltungen sind öffentlich – alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Tourdaten:

Hier finden Sie in Kürze die geplanten Orte, an welchen wir Ihnen die Grundrechtsinitiative vorstellen werden.

Kontakt

Verein Grundrechtsinitiative
Grendelweg 7
4314 Zeiningen

Nach oben scrollen